Karanika Verkostungsbox – Die spannendsten Schaumweine Griechenlands
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Karanika Sparkling Wine Probierpaket – Die spannendsten Schaumweine Griechenlands
Erleben Sie die feine Kunst der Schaumweinbereitung von Domaine Karanika, einem der faszinierendsten Weingüter Griechenlands. Dieses exklusive Probierpaket vereint vier verschiedene Facetten der Karanika-Weine und zeigt, warum das Weingut als Produzent der spannendsten Schaumweine Griechenlands gilt.
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Cuvée Rosé Extra Brut – Zarte Beerenaromen treffen auf lebendige Frische, ideal für unvergessliche Momente.
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Cuvée Special Extra Brut – Eleganz und Struktur in perfekter Harmonie, ein Schaumwein für besondere Anlässe.
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Extra Cuvée de Réserve 2017 – Ein Jahrgang voller Tiefe und Komplexität, gereift zu vollendetem Geschmack.
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Extra Cuvée de Réserve Brut Nature 2016 – Pure Reinheit und mineralische Finesse, ein Ausdruck höchster Winzerkunst.
Dieses Probierpaket ist die perfekte Gelegenheit, die Vielfalt und Exzellenz der Karanika-Schaumweine zu entdecken – für besondere Genussmomente, als Geschenk oder für die eigene Sammlung.
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Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Verkäufer dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.
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